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Monika Kuhr-Zemke, Foto von Florian Gruendig

Monika Kuhr-Zemke

Geschäftsführende Gesellschafterin
Brandschutzbeauftragte
Fachplanerin Brandschutz

0151 15 555 267
monika.kuhr-zemke@brandschutz-akademie-berlin.de

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Die BAB Brandschutz Akademie Berlin GmbH – unsere Leistungen für den betrieblichen und organisatorischen Brandschutz!

Die BAB Brandschutz Akademie Berlin GmbH mit Sitz in Hennigsdorf bei Berlin ist ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich des Brandschutzes. Wir bieten Firmen und Behörden ein umfangreiches Spektrum an Dienstleistungen und Tätigkeiten im betrieblichen und organisatorischen Brandschutz.

Unsere Mitarbeitenden sind hochqualifiziert und verfügen über langjährige Erfahrung. Wir sind ein verlässlicher Partner für alle Fragen rund um den organisatorischen und betrieblichen Brandschutz.

Brandschutztechnische und organisatorische Unternehmensberatung

Um die Funktionsfähigkeit des gesamten vorbeugenden Brandschutzes mit all seinen Vorschriften und Richtlinien zu gewährleisten, bietet die BAB Brandschutz Akademie Berlin GmbH moderne Unternehmensberatung zu Analyse- und Optimierungszwecken an.

In diesem Rahmen werden gemeinsam mit Kunden deutschlandweit nachhaltige Konzepte entwickelt, deren Umsetzungen realisierbar geplant und durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten (gemäß DGUV Information 205 - 003)

Musterbauordnung (MBO)

Muster-Verkaufsstätten-Verordnung (MVkVo)

Privatrechtliche Notwendigkeiten (Versicherer)

Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis (Baulich)

Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL)

Gefährdungsbeurteilung (Betrieblich)

Behördliche Forderung nach Brandschau

Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis (Betrieblich)

Dienstleistungsbereiche

Alle Dienstleistungen und Tätigkeiten sind rechtlich erforderlich. Sie können bei Bedarf einzeln in Anspruch genommen werden. Überwiegend sind Kombinationen jedoch sinnvoll, da oftmals konzeptionelle Zusammenhänge bestehen.

Effiziente Maßnahmenplanung und Mängelbeseitigung

Mit effizienten Maßnahmenplanungen, welche aus Brandschutzbegehungen und Mängelanalysen resultieren, können Be- und Aufarbeitungen systematisch getätigt werden.

Dazu wird die Gestellung der externen Brandschutzbeauftragten sowohl als jährlicher Pauschalvertrag als auch als Einzelbeauftragung angeboten.
Im entsprechenden Alltag finden sich dann mitunter die o. g. 26 Punkte der DGUV Information 205-003, übergeordnet allerdings die nachfolgenden Haupttätigkeiten:

Brandschutzbegehungen
gem. ASR A2.2, A1.3, A2.3, A4.3, BetrSichV

Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
gem. ASR A2.2 und TRGS 800

Evakuierungskonzepte / – pläne
gem. DGUV 205-003, ASR und ArbStättV

Flucht- und Rettungswegpläne
gem. DIN ISO 23601

Feuerwehrlaufkarten
gem. DIN 14675

Jährliche Brandschutzunterweisung
aller Mitarbeitenden gem. ASR A2.2 und ArbSchG

Brandschutztechnische Beurteilung
Fachbereichsunabhängig, gem. ASR u. Verordnungen

Brandschutzordnungen Teil A, B, C
gem. DIN 14096

Evakuierungs- / Räumungsübungen
gem. DGUV 205-003, ASR und ArbStättV

Feuerwehreinsatzpläne
gem. DIN 14095

Jährliche Unterweisung
der Brandschutzordnungen A, B und C

Brandschutzhelferausbildung
gem. DGUV 205-023 und ASR A2.2

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