Brandschutzhelfer tragen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Sie unterstützen den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz. Brandschutzhelfer bekämpfen den Entstehungsbrand und minimieren den Schaden für das Unternehmen. Die Mitarbeitenden, die diese Aufgaben übernehmen, handeln sicherlich nicht von heute auf morgen souverän. Sie müssen eine entsprechende Ausbildung zum Brandschutzhelfer durchlaufen. Wir bilden Brandschutzhelfer sehr gut aus!

Neu: seit Januar 2020

Wir führen die fachkundige Unterweisung von Brandschutzhelfern in Theorie und Praxis durch. Durch unsere langjährige Erfahrung aus der Praxis wissen wir: „Wissensvermittlung muss nicht trocken sein! Gerade bei einem komplexen Thema wie Brandschutz ist lebendiges Expertenwissen gefragt!“

Inhalte des Brandschutzhelfer-Kurses

Der Brandschutzhelfer-Kurs enthält alle Themen, die gemäß DGUV Information 205-023 im Theorieteil der Ausbildung abgehandelt werden müssen. Die rechtliche Verpflichtung für Unternehmen zur Bereitstellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 ArbSchG, DGUV und der neuen ASR A2.2.

Der theoretische Lehrgangsinhalt geht auf die Gefährdung durch Brände ein und zeigt Risiken im Betrieb auf. Hierzu gehören insbesondere häufige Brandursachen, Brandgefahren und Zündquellen. Es werden die Grundlagen der Verbrennungen und der Vorgänge beim Löschen erklärt. Die einzelnen Brandklassen und geeignete Löschmittel erörtert. Die Teilnehmer werden mit Wirkung und Eignung von Löschgeräten vertraut gemacht. Kenntnisse über das Verhalten im Brandfall werden ausführlich geschult.

Der Praxisteil beinhaltet die praktische Handhabung von Feuerlöschern und zeigt die optimale Löschtaktik auf. Jeder Teilnehmer absolviert eine praktische Löschübung.

1/2-tägige Inhouse-Schulungen

Die BAB Brandschutz Akademie Berlin führt größtenteils Inhouse-Schulungen mit einer halbtägigen Dauer durch. Ihre Mitarbeitenden erhalten so ein maßgeschneidertes firmeninternes Seminar.

Eine solide betriebliche Brandschutzorganisation minimiert das Schadensrisiko erheblich und besteht aus Brandschutzordnung nach DIN 14096, aus aktuellen Flucht-und Rettungswegplänen sowie einer optimalen Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3. Auf Wunsch unterweisen wir zusätzlich alle Beschäftigten in Ihrem Unternehmen.

Wir bieten Ihnen zahlreiche, flexibel kombinierbare Termine für Theorie und Praxis an.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf  – Ihren Ansprechpartner finden Sie hier – wir beraten Sie gern individuell

 

Auszug aus der neuen ASR A2.2. Maßnahmen gegen Brände (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
7.3 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entsteheungsbränden vertraut zu machen. (2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. (3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter,  z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen.
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