Im Juli 2014 wurde durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht die geänderte Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättV) vorgestellt.
Oberstes Schutzziel bei Versammlungsbauten ist und bleibt, dass Personen sich ohne Mitwirkung der Feuerwehr in Sicherheit bringen können. Dies erfordert meist zusätzliche betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Evakuierung im Gefahrenfall (Räumungskonzept), insbesondere unter Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen.
Die Änderungen der MVStättV werfen für Bauherren, Architekten, Brandschutzplaner, Behörden und Veranstalter eine Reihe von Fragen auf, die es zu klären gilt. Die Neufassung des Bestandschutzes von bestehenden Versammlungsstätten bietet zudem reichlich Platz für Spekulationen. Bei dem Workshop „Architektur + Brandschutz 6 – Brandschutz in Versammlungsstätten“ am Mittwoch, 27. Mai 2015, im Büro Eberl-Pacan Architekten + Ingenieure Brandschutz, Fasanenstrasse 44, 10719 Berlin, werden deshalb die wichtigsten Neuerungen und Anpassungen der MVStättVO erläutert und diskutiert.
Mit Kerstin Klode haben wir eine erfahrene und kompetente Referentin gewinnen können, die die Einhaltung der Verordnung aus Sicht des Betreibers von Versammlungsstätten darlegt und mit umfassenden Praxisbespielen beleuchtet. Dies betrifft insbesondere die Aufstellung von Sicherheitskonzepten für Versammlungsstätten sowie die optimale organisatorische und personelle Umsetzung mit den Schnittstellen zum Brandschutz.