Am Ende hatten alle Recht.

Die Diskussion zwischen Architekten, Bauherrn, Prüfingenieuren und Fachplanern für den Brandschutz und der Berliner Feuerwehr anlässlich der Veranstaltung

Architektur + Brandschutz 11 | Aufstellflächen der Feuerwehr versus Parkplatzflächen am 10. Februar 2016

brachte viel mehr Fragen als Antworten. Bernd Weinhold, der versuchte, die Sicht der Berliner Feuerwehr zu erläutern, diskutierte mit Norbert Päsler, Fachreferent Brandschutz, dem Architekten Jörg Neumann und dem Brandschutz-Sachverständigen Reinhard Eberl-Pacan über die Möglichkeiten, diesem Dilemma zu entkommen.

In Kürze werden wir hier ein Protokoll der Veranstaltung veröffentlichen, um den Teilnehmern die verschiedenen Aspekte der Problematik zu erläutern.

Hier veröffentlichen wir ein Konzept für ein Schreiben der Brandschutz Akademie Berlin an den Senat, parallel zum Schreiben der Berliner Architektenkammer (Verfasser Klaus Kammann).

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Herrn Senator Andreas Geisel

Württembergische Straße 6

10707 Berlin

Berlin, 02.03.2016

Aufstellflächen im öffentlichen Straßenland für den Einsatz der Feuerwehr-Drehleiter als 2. Rettungsweg

Ihr Schreiben vom 27.07.2015 an die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister von Berlin

Sehr geehrter Herr Senator Geisel,

anlässlich von Stellungnahmen zu Bauantragsunterlagen bezüglich Bauvorhaben in Berlin verlangt die Berliner Feuerwehr regelmäßig eine Aufstellfläche von mindestens 5,50 m*11,00 auf öffentlichem Straßenland. Wir stellen fest, dass diese Flächen auf ca. 80% der Berliner Straßen nicht gewährleistet werden können, da dort die Straßenbreite durch parkende Fahrzeuge (längs oder quer zur Straßenrichtung) auf eine Breite von <5,50 m eingeschränkt wird.

Dieser Sachverhalt wurde Bauherren und Architekten hauptsächlich aufgrund vieler Versagungen von geplanten Dachgeschossausbauten in nahezu allen Bezirken bekannt, betrifft jedoch auch große Neubauvorhaben und den Bestand.

Bei konkreten Bauvorhaben, z.B. Baulückenschließungen, Dachaufbauten, Dachgeschossausbauten oder Nachverdichtungen, kann ein Potential von … BGF (wird noch ergänzt) für dringend benötigte Wohnungen im unteren Mietpreissegment nicht zur Verfügung gestellt werden.

Mögliche Lösungen, wie Vergrößerung der Wohnungen, um sie an zwei Treppenräume (bauliche Rettungswege) anschließen zu können, Sicherheitstreppenräume oder ähnliches, führen i.d.R. zu erheblichen Verteuerungen und damit zu Wohnungen, die sich nur noch begüterte Personenkreise leisten können.

Es kann nicht im Sinne der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) sein, dass dadurch Bauherrn, Architekten und Ingenieure gezwungen werden, nur noch Luxuswohnungen zu planen und zu bauen, statt, wie von SenStadtUm beabsichtigt, „pragmatische(r) Lösungsweg(e) zur Vermeidung von unverhältnismäßigen zusätzlichen Kosten für einen zweiten baulichen Rettungsweg oder für zusätzliche Anlagentechnik zur Ausbildung eines Sicherheitstreppenraumes (…), wenn die notwendigen Feuerwehr-Aufstellflächen auf dem eigenen Grundstück nicht zur Verfügung gestellt werden können“ (siehe Schreiben SenStadtUm vom 27.07.2015), zu finden.

Weiter müssen die Eigentümer von vielen Gebäuden im Bestand nun feststellen, dass auch die Rettung von Nutzern und Mietern aus den oberen Geschossen (i.d.R. ab dem 3. Obergeschoss) demnach nicht mehr möglich ist. Betroffen davon dürften ca. 25 % aller Berliner Wohnungen (ca. 250.000 Wohnungen) sein.

Hier herrscht bei vielen betroffen Eigentümern, Mietern und Nutzern Unverständnis, Befremdung und tiefe Besorgnis vor. Im Namen einiger Betroffener, deren Gebäude unten mit Adressen* aufgeführt sind, bitten wir den Senat, hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Bedarf können die Unterschriften der einzelnen Eigentümer bzw. Mieter gerne nachgereicht werden.

Herr Senator Andreas Geisel, unterstützen Sie uns dabei, die Inhalte Ihres Schreibens vom 27.07.2015 an die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister von Berlin, „zeitnah mehr Wohnraum im Land Berlin zu schaffen“ nicht nur im „begründeten Einzelfall“ umzusetzen, sondern eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Grundsatzlösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Möglichkeiten zur Herstellung eines zweiten Rettungswegs

  1. Anforderungen
    1. Baulich
      1. Treppe in Treppenraum
      2. Außentreppe
  • Sicherheitstreppenraum
  1. Rettungsgeräte der Feuerwehr
    1. Aufstell- und Bewegungsflächen
  2. Möglichkeiten und Grenzen
    1. Rettungsgeräte der Feuerwehr
      1. Privatgrundstück
        1. Grünflächen
        2. Spielflächen
      2. Straßenland
        1. Parkflächen
        2. Oberleitungen
      3. Zweiter baulicher Rettungsweg
      4. Sicherheitstreppenraum nach HHR
      5. Sicherheitstreppenraum „light“

Foto: www.Inidia.de/Oderberger Straße Berlin_201004

Interessantes Thema? Jetzt weiterempfehlen: