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Ausbildung zum Brandschutzhelfer

07.08.2019, 14:0018:00

Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1)).

Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Besondere betriebliche Gegebenheiten sind in den Ausbildungsinhalten zusätzlich zu berücksichtigen, z.B.:

• Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen,
• spezielle Produktionsabläufe,
• betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Löschanlage, Wandhydrant) und
• das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten.

Wir bieten die Ausbildung für die Mitarbeiter von Betrieben in deren Betriebsräumen an, bis zu einer maximalen Gruppengröße von 20 Personen. Der Termin wird individuell vereinbart.

Für kleine Gruppen oder Einzelpersonen bieten wir die Ausbildung in unseren Schulungsräumen an, eine Mindestanzahl von 10 Personen ist jedoch Voraussetzung. Die Schulung dauert ca. 4 Stunden. Dafür gibt es feststehende Termine, die Sie unter info@brandschutz-akademie-berlin.de oder 030 700 800 950 erfragen können.

 

Inhalte der Ausbildung

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.

Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

Theorie

1. Grundzüge des Brandschutzes
–Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
–häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
–betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

2. Betriebliche Brandschutzorganisation
–Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
–Alarmierungswege und -mittel
–betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
–Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
–Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
–Brandklassen A, B, C, D und F
–Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
–geeignete Feuerlöscheinrichtungen
–Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
–Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

4. Gefahren durch Brände
–Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
–thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
–mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
–besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

5. Verhalten im Brandfall
–Alarmierung
–Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
–Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
–ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
–Löschen von brennenden Personen

2.2 Praxis

• Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
• Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
• realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
• Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
• betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
• Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

 
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Details

Datum:
07.08.2019
Zeit:
14:00 – 18:00

Veranstaltungsort

Brandschutz Akademie Berlin
Brunnenstraße 156
Berlin, 10115 Deutschland
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030 700 800 950
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Veranstalter

Brandschutz Akademie Berlin (BAB)
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